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Grunderwerbsteuer | Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 22 GrEStG
Die Thüringer Landesfinanzdirektion hat mit Verfügung v. - S 4540 A - 1 - A 3.14 NWB ZAAAB-84805 die Fälle aufgezählt, in denen Personen als Eigentümer oder Erbbauberechtigte in das Grundbuch eingetragen werden, ohne dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 22 GrEStG vorgelegt wird.