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Senatsverwaltung für Fin Berlin 27.04.2006 III A - S 2360 - 1/2006, NWB 25/2006 S. 193

Lohnsteuer | Steuerliche Behandlung der Einnahmen von Chefärzten aus der Erbringung wahlärztlicher Leistungen im Krankenhaus

Nach der Kurzinformation Einkommensteuer der ist das (BStBl 2006 II S. 94) in allen offenen Fällen anzuwenden. Die Bestimmung der Einkunftsart ist im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung vorzunehmen. Eine Umqualifizierung der bisher von den Chefärzten erklärten Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit hat selbst dann zu erfolgen, wenn die Einkünfte bisher ausnahmsweise im Wege des Bestandsvergleichs nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wurden. Die korrigierte Zuordnung der Einnahmen zur Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ist abhängig von der Entscheidung, wann diese Einnahmen als Arbeitslohn zugeflossen sind. Zu der Frage, welcher Betrag dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfen ist, nimmt...

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