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Aufklärungspflicht über Tätigkeitskosten
Die von der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Aufklärungspflicht eines Rechtsanwalts über seine Tätigkeitskosten sind im Hinblick auf die rechtsberatende Tätigkeit der Steuerberater und die vergleichbaren Gebührenvorschriften auf die Tätigkeit von Steuerberatern übertragbar. Ein Umstand, der eine Hinweispflicht des Rechtsanwalts/Steuerberaters begründen kann, liegt bei einem drohenden Missverhältnis zwischen dem wirtschaftlichen Nutzen der Tätigkeit und den durch sie anfallenden Gebühren vor, insbesondere wenn der Mandant bei Kenntnis der Gebührenhöhe von der Beauftragung absehen wird. Etwas anderes hingegen gilt, sofern es sich um einen mit Gebührenangelegenheiten vertrauten Mandanten handelt.