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Die „Schein-Sozietät” bei den Angehörigen der steuerberatenden Berufe
Vermeidung von Haftungsgefahren für Angestellte und freie Mitarbeiter sowie ausgeschiedene Steuerberater
Im Zuge der Komplexität der steuerlichen Beratung und dem Wunsch der Mandanten, Beratungsleistungen von Spezialisten „aus einer Hand” zu bekommen, erfreuen sich zahlreiche Zusammenarbeitsformen bei Freiberuflern wachsender Beliebtheit. Neben Gesellschaften bürgerlichen Rechts und juristischen Personen sowie Kooperationsmöglichkeiten soll dem Auftraggeber nach außen auch durch Angabe der angestellten Berufsangehörigen und freien Mitarbeiter signalisiert werden, dass die Kanzlei eine umfassende Beratungsleistung erbringt. Häufig entstehen dadurch – unabhängig von den Vorstellungen der beteiligten Berater – Haftungsgefahren. Dies mag aufgrund der Interessenlage der Beteiligten zwar hingenommen werden; die Grundlagen und Konsequenzen sollten den beteiligten Steuerberatern aber bewusst sein, um sachgerecht darauf reagieren zu können.
I. Die verschiedenen Zusammenarbeitsformen
Steuerberatern stehen zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung zusammenzuarbeiten (vgl. ausführlich Maxl, in Kuhls/Meurers/Maxl/Schäfer/Goez/Willerscheid, Steuerberatungsgesetz, 2. Aufl. 2004, § 56 StBerG Rn. 18 ff.). Nachdem die älteste Zusammenarbeitsform in Form einer Sozietät schon früh aus Gründen der Haftungsbegrenzung um d...