Besteuerung von sog. Kombinationskraftwagen nach Wegfall des § 23 Abs. 6a StVZO
Leitsatz
Nach Wegfall des § 23 Abs. 6a StVZO ist die steuerliche Einstufung von sog. Kombinationskraftwagen nach den Begriffsbestimmungen
für Fahrzeugklassen und Fahrzeugtypen des europäischen Gemeinschaftsrechts vorzunehmen, hier der Richtlinie 70/156/EWG vom
in der Fassung der Richtlinie 2001/116/EG vom , welche die Angleichung der Rechtsvorschriften
der Mitgliedsstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge regelt und die spätestens seit dem von den
Mitgliedsstaaten verbindlich anzuwenden ist.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): UVR 2006 S. 172 Nr. 6 BAAAB-87512
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Finanzgericht Nürnberg, Beschluss v. 13.03.2006 - VI 417/2005
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