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Finanzgericht Berlin Beschluss v. - 6 B 6046/06 EFG 2006 S. 1942 Nr. 24

Gesetze: StVZO § 23 Abs. 6a KraftStG § 2 Abs. 2 S. 1 KrafStG § 8 Nr. 1

Steuerliche Einstufung eines Kombifahrzeugs

Leitsatz

Für die steuerliche Einstufung von Kraftfahrzeugen sind nach Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO die verbindlichen Vorschriften über die Begriffsbestimmungen für Fahrzeugklassen und Fahrzeugtypen des EU-Gemeinschaftsrechts anzuwenden.

Bei nicht eindeutigen Abgrenzungsmerkmalen (z.B. bei sog. Kombifahrzeugen) gelten die von der Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungsmerkmale für die Zuordnung eines Fahrzeugs zum Bereich "Pkw" oder "Lkw" weiter.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 1942 Nr. 24
CAAAC-34937

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Finanzgericht Berlin, Beschluss v. 29.08.2006 - 6 B 6046/06

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