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Grundstücksüberlassung an geschiedenen Ehegatten zur Abgeltung des Zugewinnausgleichsanspruchs
Die Überlassung eines Grundstücks zur Nutzung durch den geschiedenen Ehegatten, um dadurch dessen Zugewinnausgleichsforderung zu erfüllen, stellt eine entgeltliche Nutzungsüberlassung dar. Denn damit leistet der Steuerpflichtige nicht nur an Erfüllungs statt, sondern erwirtschaftet zugleich am Markt Erträge, indem er den Nutzungswert des Grundstücks dazu einsetzt, seiner Verpflichtung auf Zugewinnausgleich nachzukommen. Er erfüllt auf die Dauer der Nutzungsüberlassung die gegen ihn gerichtete Ausgleichsforderung nach § 1378 BGB und erzielt mit der steten Verminderung seiner Schuld Einnahmen, die nach § 11 Abs. 1 EStG in den Jahren der Nutzungsüberlastung pro rata temporis zufließen.