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Non-Profit-Organisationen als Seminaranbieter
Ertrag- und umsatzsteuerliche Behandlung bei gemeinnützigen Organisationen und Berufsverbänden
Unter einer Non-Profit-Organisation versteht man Vereine, Verbände oder Stiftungen ohne kommerzielle Interessen. Sie dienen sozialen, kulturellen oder wissenschaftlichen Zwecken. Die Wissensvermittlung ist eine zentrale Aufgabe bei Non-Profit-Organisationen. Während die unentgeltliche Wissensvermittlung regelmäßig steuerlich unbeachtlich ist, führt die entgeltliche Erbringung von Seminarleistungen zu einer partiellen Aufhebung der Steuervergünstigungen. Non-Profit-Organisationen treten insofern in einen Wettbewerb zu gewerblichen Seminaranbietern. Allein gemeinnützigen Organisationen wird durch § 68 Nr. 8 AO die Möglichkeit eingeräumt, entgeltliche Seminarleistungen weiterhin steuerbegünstigt anzubieten. Umsatzsteuerlich nutzen Non-Profit-Organisationen die Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG. Die mit der potenziellen Inanspruchnahme von § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb i. V. mit Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG verbundene Kostenreduzierung ist vielen Non-Profit-Organisationen dagegen noch unbekannt.
I. Unentgeltliches Seminarangebot
Zur Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke kann es für Non-Profit-Organisationen geboten sein, für geeignet gehaltenes Wissen unentgeltlich der interessierten Öffentlichkeit übe...