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(Teil-)Erbauseinandersetzung über Betriebs- und Privatvermögen
Nur Abfindungszahlungen führen zu einem entgeltlichen Geschäft
Aus dem neuen BMF-Schreiben zur Erbauseinandersetzung werden nachfolgend die Regelungen bei Übernahme von Schulden, bei Teilung eines Mischnachlasses und insbesondere bei Übertragung von Wirtschaftsgütern bei Teilerbauseinandersetzung herausgegriffen.
Teilung von Privatvermögen
Die Ausführungen im enthalten keine Neuerungen zur bisherigen Behandlung der Erbauseinandersetzung über Privatvermögen. Auch bei Privatvermögen verbleibt es mithin beim Grundsatz der Steuerneutralität. Die Teilung des Nachlasses gegen Abfindung führt beim erwerbenden Miterben teilweise zu einem Anschaffungsgeschäft und bei demjenigen, der die Abfindung erhält, zu einem Veräußerungsgeschäft. Insoweit werden Privat- und Betriebsvermögen identisch behandelt. Konsequenz der steuerlichen Behandlung der Abfindungszahlung ist, dass es – wie bisher – zu zwei AfA-Reihen beim Übernehmer kommt. Dies kann den Beratungsaufwand in der Praxis erheblich erhöhen.
Teilung von Betriebsvermögen
Erfolgt die Teilung ohne Abfindungszahlungen, so bleibt es bei der Unentgeltlichkeit des Vorgangs. Eine Gewinnrealisierung...