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Sondervergütungen eines Gesellschafters aus mittelbaren Leistungen an die Personengesellschaft
Aufwendungen eines Dritten im Interesse der Personengesellschaft
Sondervergütungen des Gesellschafters einer OHG i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG liegen auch bei Zahlungen für Geschäftsführungsleistungen einer GmbH vor, die nicht selbst an der OHG beteiligt ist, wenn der Gesellschafter zugleich als Geschäftsführer der GmbH tätig ist.
Leistungen im Interesse der Personengesellschaft
Sondervergütungen i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG liegen nach ständiger Rechtsprechung des BFH nicht nur bei Zahlungen aufgrund schuldrechtlichen Vertrags vor, sondern auch dann, wenn ein Gesellschafter über einen zwischengeschalteten Dritten Leistungen erbringt, die seiner Personengesellschaft zugute kommen (z. B. , BStBl 1999 II S. 720). Dies gilt zum einen in den klassischen Fällen der GmbH & Co. KG, deren Kommanditist zugleich Geschäftsführer der geschäftsführenden GmbH ist.
Nach neuerer Rechtsprechung des BFH tritt diese Rechtsfolge auch ein, wenn die Personengesellschaft einem Drittunternehmen Aufwendungen ersetzt, die dieser Dritte im Interesse der Personengesellschaft getätigt hat, auch wenn der Dritte einen eigenen Unternehmenszweck verfolgt (,...BStBl 2005 II S. 390