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StuB Nr. 9 vom Seite 356

IDW und WPK verabschieden Stellungnahme zur Qualitätskontrolle

Die Wirtschaftsprüferkammer und das Institut der Wirtschaftsprüfer haben das neue Regelwerk VO 1/2006 zur Qualitätskontrolle verabschiedet. Ziel der berufsständischen Stellungnahme ist, der gesetzlichen Pflicht zur Einrichtung und Überwachung von Qualitätssicherungssystemen in Wirtschaftsprüferpraxen nachzukommen. Mit dem neuen Regelwerk soll eine hohe Qualität bei der Auftragsabwicklung in allen Tätigkeitsbereichen der Wirtschaftsprüferpraxis sichergestellt werden. Besondere Bedeutung komme der ordnungsgemäßen Abwicklung von Prüfungsaufträgen zu. IDW und WPK sehen z. B. die Notwendigkeit, praxisinterne Regelungen zu schaffen, wann und bei wem fachlicher Rat bei für das Prüfungsergebnis bedeutsamen Zweifelsfragen eingeholt werden sollte.

Bei besonders risikobehafteten Prüfungen oder bei der Prüfung von Unternehmen von öffentlichem Interesse ist zudem eine prozessbegleitende Qualitätssicherung durch einen zweiten, nicht an der Prüfungsdurchführung beteiligten Mitarbeiter vorzunehmen. WPK und IDW legen besonderen Wert auf die Etablierung eines positiven Qualitätsumfelds in den Wirtschaftsprüferpra­S. 357xen. Die Verantwortung dafür liege bei der Praxisleitung, deren Integrität und Verhalten...

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