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Verlustfeststellung bis Ende der Feststellungsfrist möglich
In einer Entscheidung aus März dieses Jahres hat sich der BFH mit der Frage beschäftigt, welche Auswirkungen die Begrenzung der Frist für die Abgabe einer Einkommensteuererklärung auf die Berücksichtigung von Verlusten hat.
In dem entschieden Fall hatte der Steuerpflichtige im Jahr 2002 eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 1998 eingereicht, die positive Einnahmen aus Arbeitslohn und Kapitalvermögen sowie einen erheblichen Verlust aus Gewerbebetrieb enthielt. Die Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit sowie aus Kapitalvermögen waren so gering, dass keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung bestand.
Das Finanzamt lehnte eine Verlustfeststellung mit der Begründung ab, dass es sich vorliegend um eine sog. Antragsveranlagung handele, bei der die Steuererklärung innerhalb von zwei ...