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Formwechsel als Vermögensübergang
Die Umwandlung in eine Personengesellschaft im Wege des Formwechsels ist ein Vermögensübergang i. S. des § 18 Abs. 4 S. 1 UmwStG. Der Wortlaut der Vorschrift zwingt unter Berücksichtigung des § 18 Abs. 1 S. 1 UmwStG, der Formwechsel und Vermögensübergang nebeneinander erwähnt, nicht zu einer Auslegung des Begriffs des Vermögensübergangs, die den Formwechsel ausschließt. Dies gilt unter Anwendung des § 18 Abs. 4 S. 2 UmwStG i. d. F. des Jahressteuergesetzes 1997 auch, soweit ein Anteil an einer Personengesellschaft veräußert wird. Abzustellen ist hinsichtlich der zeitlichen Anwendung dieser Vorschrift auf den Zeitpunkt der Veräußerung des Mitunternehmeranteils und damit auf den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums. Der Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes steht dieser Auslegung nicht entgegen. Insoweit liegt lediglich eine unechte Rückwirkung vor, da die ...