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Rückwirkende Herabsetzung des Höchstbetrags für Tarifermäßigung außerordentlicher Einkünfte
An der Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 1 Satz 2 EStG in der Fassung des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform v. bestehen keine Zweifel. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des Vertrauenstatbestands ist der Zeitpunkt der wirtschaftlichen Disposition des Steuerpflichtigen im Sinne einer rechtlichen Bindung. Bei Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung an einer GmbH ist dies der Abschluss des notariellen Vertrags. Das Vertrauen des Steuerpflichtigen in den Fortbestand der Regelung des § 34 Abs. 1 Satz 2 EStG 1997, nach dem außerordentliche Einkünfte bis zu einem Höchstbetrag von 30 Mio. DM mit dem ermäßigten Einkommensteuersatz besteuert wurden, war nicht mehr schutzwürdig, wenn der notarielle Vertrag über die Veräußerung der wesentlichen Beteiligung geschlossen wurde, nachdem der Vermittlungsausschuss die Herabs...