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Gesellschaftsrecht | Bewertung eines eingebrachten Grundstücks bei Kapitalerhöhung
Das (RNotZ 2006 S. 130) betont, dass im Falle einer Sachkapitalerhöhung durch Einbringung eines belasteten Grundstücks in eine GmbH Abzüge vom Verkehrswert weder im Hinblick auf die eingetragenen Grundpfandrechte noch wegen der Verbindlichkeiten zu machen sind, wenn diese ausschließlich zur Sicherung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft (und nicht ggf. auch der Gesellschafter) dienen.