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Die Honorarvereinbarung nach der Steuerberatergebührenverordnung
Eine systematische Darstellung der rechtlichen Grundlagen
Als Alternative zur Rechnungsstellung nach den Sätzen der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) kommt der Abschluss einer Honorarvereinbarung in Betracht. Ein schriftlicher Vertrag dient der Rechtsicherheit und der Rechtsklarheit. Der Vorteil für den Berater und seinen Mandanten liegt darin, dass die Höhe des Honorars bereits bei Vertragsschluss festliegt und spätere Honorardiskussionen überflüssig machen kann. Mit einer Honorarvereinbarung kann der Berater zudem die Zahlung von höheren Honoraren erreichen oder sich die Erstellung einer Vielzahl von einzelnen Rechnungen bei wiederkehrenden Tätigkeiten ersparen.
I. Rechtsgrundlagen
Das Gebührenrecht gehört zum bürgerlichen Recht. Da es dem Schuldrecht zuzuordnen ist, ist es grundsätzlich einer freien Honorarvereinbarung zugänglich. Rechtliche Grundlage solcher Vereinbarungen bildet § 64 StBerG i. V. mit §§ 4, 14 StBGebV. Eine Honorarvereinbarung nach § 4 StBGebV hat den Vorteil, dass der Berater auch eine höhere Vergütung als nach der StBGebV üblich vereinbaren kann. Eine Gebührenvereinbarung nach § 14 StBGebV (Pauschalvergütung) erleichtert das Abrechnungsverfahren für wiederkehrende Tätigkeiten; denn an die Stelle einer Vielzahl von Einzelvergütungen tritt eine Pauschal...