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SteuerStud Nr. 6 vom Seite 330

Fall Oswald Öttl

Aufgabe aus der Abgabenordnung

von Assessor Edmund Bauer , Nürnberg

I. Sachverhalt

Sachverhalt 1

Der Einkommensteuerbescheid für 2003 für den ledigen Steuerpflichtigen Oswald Öttl (O) wurde am (Freitag) mit einfachem Brief an O zur Post gegeben. Am hat das zuständige Finanzamt erfahren, dass O bereits am beim Bergwandern tödlich verunglückt ist. Alleinerbe von O ist dessen Schwester Stefanie (S).

S hat bei Durchsicht der Unterlagen ihres verstorbenen Bruders festgestellt, dass dieser in seiner Einkommensteuererklärung für 2002 keine Einkünfte aus Kapitalvermögen erklärt hat. Entsprechend wurden im Einkommensteuerbescheid für 2002, der bestandskräftig wurde, auch keine Einkünfte aus Kapitalvermögen ausgewiesen. Bei Durchsicht seiner Unterlagen findet sie eine Steuerbescheinigung der Hausbank des O für das Kalenderjahr 2002, wonach O im Jahr 2002 Zinseinnahmen i. H. von 3 760 € erzielt hat. Die einbehaltene Kapitalertragsteuer betrug 1 128 €. Einen Freistellungsauftrag hatte O seiner Bank nicht erteilt.

Im Übrigen entdeckt sie, dass im Einkommensteuerbescheid für 2002 bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ein Überschuss von + 7 100 € ausgewiesen ist, obwohl O in der A...

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