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SteuerStud Nr. 6 vom Seite 281

Die Familienstiftung im Steuerrecht

Ein Beitrag anlässlich des 65. Geburtstags von Prof. Dr. Vlado Bicanski

von Prof. Dr. Roman Seer, Ruhr-Universität Bochum, und Dr. Volker Versin, Fachhochschule für Finanzen NRW, Nordkirchen

I. Einführung

Familienstiftungen nehmen in der Vermögensnachfolgeplanung seit langer Zeit eine bedeutende Rolle ein und ihre Zahl wächst. Nach einer Schätzung des Bundesverbands deutscher Stiftungen existieren in Deutschland ca. 500 bis 700 Familienstiftungen, das sind 3 bis 5% aller privaten Stiftungen. Die Stiftungsgröße reicht von der kleinen Familienstiftung mit wenigen Begünstigten (Destinatäre) bis hin zur jahrhundertealten Familienstiftung mit über 1 000 Destinatären.

II. Funktion und privatrechtlicher Begriff der Familienstiftung

Mit dem Tode des Erblassers geht sein Vermögen als Ganzes kraft Gesetzes auf einen oder mehrere Erben über (§ 1922 Abs. 1 BGB). Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, so wird der Nachlass deren gemeinschaftliches Vermögen (§ 2032 Abs. 1 BGB). Die damit entstehende Erbengemeinschaft ist auf Auseinandersetzung angelegt, d.h. auf Teilung des Nachlasses. Die Ausrichtung auf eine Erbauseinandersetzung gilt unabhängig davon, ob es sich bei den Erben um Familienmitglieder handelt oder nicht. Möchte der Erblasser das aus dem Nachlass erwachsende gemeinschaftliche Vermögen dauerhaft als Sondervermögen der Erbengemeinschaft (respektive der Familie) erh...

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