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Wirksame Bekanntgabe eines Steuerbescheids an die Erbengemeinschaft
Ein für die Erben des verstorbenen Steuerschuldners bestimmter Steuerbescheid, der an die Gesamtrechtsnachfolger, Erbengemeinschaft X, adressiert ist, ist nicht wegen ungenauer Bezeichnung der Inhaltsadressaten unwirksam, wenn in den Erläuterungen des Bescheids auf einen Betriebsprüfungsbericht verwiesen wird, in dem die Beteiligten der Erbengemeinschaft namentlich aufgeführt sind (Bezug: § 155 Abs. 3, § 157 Abs. 1 AO 1977; § 26, § 26b EStG).▶NWB XAAAB-76227
▶Praxishinweise: Die inhaltlich hinreichende Bestimmtheit eines Steuerbescheids erfordert nicht, dass ein Dritter den Inhaltsadressaten ohne weiteres erkennen kann. Es reicht aus, wenn sich durch Auslegung des Bescheidinhalts ergibt, um wen es sich bei den Erben (Rechtsnachfolgern) handelt. Durch die Bezugnahme auf einen Prüfungsbericht, in dem die R...