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StuB Nr. 8 vom Seite 317

Bewertungswahlrecht bei formwechselnder Umwandlung

von vBP/StB Prof. Dr. Hans Ott, Köln

Entgegen der bisher schon nicht überzeugenden Auffassung der Finanzverwaltung in Tz. 20.30 UmwSt-Erlass ( BStBl I S. 268) darf beim Formwechsel einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft die aufnehmende Kapitalgesellschaft nach dem (BFH/NV 2006 S. 692 = StuB 2006 S. 164) das übergegangene Betriebsvermögen in ihrer steuerlichen Eröffnungsbilanz gem. § 25 Satz 1 i. V. mit § 20 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 1995 mit dem Buchwert oder mit einem höheren Wert (maximal zum Teilwert) ansetzen. In der Handelsbilanz sind dagegen zwingend die Buchwerte fortzuführen.

Während die Finanzverwaltung – mangels eines handelsrechtlichen Bewertungswahlrechts – von einer zwingenden Buchwertfortführung ausgeht, darf nunmehr die übernehmende Kapitalgesellschaft in der Steuerbilanz die im eingebrachten Betriebsvermögen enthaltenen stillen Reserven auflösen. Die in § 25 Satz 1 UmwStG enthaltene Verweisung auf das steuerliche Bewertungswahlrecht in § 20 Abs. 2 UmwStG durchbricht nach Auffassung des BFH das Maßgeblichkeitsprinzip.

Praxishinweise: Soweit über den handelsrechtlichen Buchwertansatz hinaus eine Auflösung stiller Reserven beim Formwechsel erwünscht ist, steht nunmehr einer Aufstockung in der Steuerbilanz nichts mehr entgege...

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