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Änderung des Betriebsrentengesetzes: Kurzfristig erhöhte Betriebsausgaben für Arbeitgeber
Die Bundesregierung hat einen Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes verabschiedet.
Als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung zahlt der Pensions-Sicherungs-Verein aG im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers die Betriebsrenten an die Versorgungsberechtigten. Hierfür erhebt er Beiträge bei den Mitgliedsarbeitgebern. Bei der Beitragskalkulation bleiben bisher die zu sichernden unverfallbaren Anwartschaften von Arbeitnehmern insolvent gewordener Betriebe außer Betracht. Dadurch wird die Ausfinanzierung insolvenzbedingter Lasten z. T. weit in die Zukunft verschoben.
Künftig soll das Finanzierungsverfahren auf vollständige Kapitaldeckung umgestellt werden. Hierfür sieht der Gesetzentwurf vor, dass
in Zukunft neben den Versorgungsansprüchen auch die z...