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Grundstücksübertragungen im Rahmen einer Öffentlich Privaten Partnerschaft
Nach § 4 Nr. 9 GrEStG sind Grundstückserwerbe und -übergänge im Rahmen von ÖPP unter bestimmten Voraussetzungen von der Grunderwerbsteuer befreit. Die Befreiung erfolgt nur für die Fallkonstellation, dass die juristische Person des öffentlichen Rechts Eigentümerin von Grundstücken i. S. von § 2 GrEStG ist und diese privaten Auftragnehmern im Rahmen einer ÖPP überträgt. Die Steuerbefreiung ist auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die nach dem verwirklicht werden. Erfolgte die Übertragung des Grundstücks auf den privaten Auftragnehmer – unter Erfüllung der übrigen Voraussetzungen – vor dem Inkrafttreten des § 4 Nr. 9 GrEStG, ist gleichwohl die spätere Rückübertragung nach dieser Vorschrift befreit. Die Steuerbefreiung für die Übertragung des Grundstücks auf den privaten Auftragnehmer entfällt rückwirkend, wenn die Nutzung für einen öffe...