Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos bei Betrieb gewerblicher Art
Die Auslegung der Vorschrift des § 27 Abs. 7 KStG n. F. führt zu dem Ergebnis, dass eine gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos gem. § 27 Abs. 2, 7 KStG n. F. nur für solche Betriebe gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit vorzunehmen ist, die ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln oder die in § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b) EStG n. F. genannten Umsatz- oder Gewinngrenzen tatsächlich im maßgebenden Streitjahr überschreiten. Dies gilt auch für den Sonderausweis über die durch Umwandlung von sonstigen Rücklagen entstandenen Beträge des Nennkapitals. Denn § 28 Abs. 1 Satz 4 KStG n. F. verweist auf die entsprechende Anwendung des § 27 Abs. 2 KStG n. F. in welchen § 27 Abs. 7 KStG n. F. hineinzulesen ist. Die Vorschrift des § 38 Abs. 1 KStG n. F. über die gesonderte Feststellung des positiven Endbetrags i. S. von § 36 Abs. 7 KStG n. F. findet auch zum Schluss der folgenden Wirt...