Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Außerbilanzielle Gewinnzurechnungen des Betriebsprüfers als zu einem Antrag auf Bilanzänderung berechtigende „Bilanzberichtigung”
Auch eine vom Betriebsprüfer vorgenommene Änderung der Gewinne, die nicht auf einer Änderung des Ansatzes eines Wirtschaftsguts oder eines Rechnungsabgrenzungspostens beruht, ist eine Bilanzberichtigung i. S. von § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG, die ihrerseits eine Bilanzänderung i. S. von § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG ermöglicht (gegen ). Daher ist eine Bilanzänderung auch insoweit zulässig, als der Bilanzgewinn lediglich durch eine außerbilanzielle Gewinnzurechnung „berichtigt” worden ist.