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Darlehensrecht | Nochmals: kreditfinanzierte Beteiligungen an „Schrottimmobilien”
Der XI. Zivilsenat des BGH hat nochmals zu den Verbraucherrechten bei kreditfinanzierten sog. „Schrottimmobilien” Stellung genommen (; vgl. dazu schon u. a., NWB EN-Nr. 495/2006). Dieses Verfahren war zunächst zurückgestellt worden, um die Entscheidung des EuGH in einem vergleichbaren Rechtsstreit abzuwarten (). Unter Berücksichtigung dieser Entscheidung stellt der BGH zunächst fest, dass der Verbraucher bei Widerruf des Darlehensvertrags (früher § 3 HWiG, nun § 312 BGB) zur sofortigen Rückzahlung der Darlehensvaluta zuzüglich marktüblicher Zinsen verpflichtet ist. Allerdings passt der XI. Senat seine bisherige Rechtsprechung insoweit an die Vorgaben des EuGH an, als er bei re...