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BBK Nr. 10 vom Seite 539 Fach 18 Seite 726

Sonderbilanzen

Teil II: Eröffnungsbilanzen der Einzelunternehmen und Personengesellschaften

Jochen Langenbeck

Die Bezeichnungen Gründungsbilanz, Eröffnungsbilanz und Anfangsbilanz werden synonym gebraucht für die erste Bilanz, die bei der Errichtung eines neuen Unternehmens erstellt werden muss. Dabei ist der Begriff der Eröffnungsbilanz doppelt belegt, da dieser auch für die Bilanz zu Beginn eines neuen Geschäftsjahres in bestehenden Unternehmen verwendet wird. Als „Gründungsbilanz” wird eher die Eröffnungsbilanz der Kapitalgesellschaften bezeichnet. Hier sollen die Bilanzen im Zeitpunkt der Errichtung eines neuen Unternehmens dargestellt werden.

I. Arten der Gründung

Bei einer Neugründung wird ein neues, bisher nicht vorhandenes Unternehmen eröffnet. Bei der Umgründung erfolgt lediglich durch formelle Liquidation die Überführung eines bestehenden Unternehmens in eine neue Rechtsform.

Bei einer Bargründung bringen der Gründer oder die gründenden Gesellschafter Bargeld, Bankguthaben oder einen Scheck ein. Das Eigenkapital entspricht dann dem Vermögen in Gestalt der liquiden Mittel, die zum Nominalwert anzusetzen sind. S. 540

Bei der Sachgründung werden Vorräte, Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände eingebracht. Die Sacheinlagen müssen in der ...

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