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Steuerpflicht der Umsätze der zugelassenen öffentlichen Spielbanken
Mit der Gesetzesänderung durch das Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen v. (BGBl 2006 I S. 1095) in § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG, die am in Kraft getreten ist, werden die bislang umsatzsteuerfreien Umsätze der zugelassenen öffentlichen Spielbanken, die durch den Betrieb der Spielbank bedingt sind, erstmals in die Umsatzsteuerpflicht einbezogen. Somit sind auch die Umsätze von gewerblichen Glücksspielanbietern wieder umsatzsteuerpflichtig.