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BGH 24.10.1996 IX ZR 4/96
Berufsrecht; | Entzug des Mandats (§ 675 BGB)
Wird einem Rechtsanwalt der Auftrag zu einem Zeitpunkt entzogen, in dem keine Nachteile durch alsbaldigen Fristablauf (hier: Widerruf einer Schenkung, § 532 BGB) drohen, so ist er nicht verpflichtet, dem bisherigen Mandanten Ratschläge für die künftige Sachbehandlung zu erteilen ().