Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Das neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Ghana
Doppelbesteuerungen stellen bei internationaler wirtschaftlicher Betätigung ein erhebliches Hindernis für Handel und Investitionen dar. In dem Bemühen der Bundesrepublik Deutschland, möglichst ein flächendeckendes Netz von DBA zu schaffen, wurde mit Ghana ein erstmaliges DBA unterzeichnet.
I. Anwendungszeitpunkt und Aufbau
Das neue Abkommen mit Ghana wurde am unterzeichnet und wird frühestens nach seinem Inkrafttreten ab dem anzuwenden sein. Eine Rückwirkung ist nicht vorgesehen.
Dem OECD-MA folgend, regeln die Art. 1 bis 5 den Geltungsbereich des Vertragswerkes sowie die für die Anwendung des Abkommens wichtigen Definitionen.
Die Art. 6 bis 23 weisen dem Quellen- bzw. Belegenheitsstaat Besteuerungsrechte für die einzelnen Einkunftsarten und das Vermögen zu.
Art. 24 regelt die Vermeidung der Doppelbesteuerung durch den Wohnsitzstaat für die dem Quellen- bzw. Belegenheitsstaat zur Besteuerung belassenen Einkünfte und Vermögenswerte.
Die Art. 25 bis 33 regeln den Schutz vor Diskriminierung, die zur Durchführung des Abkommens notwendige Zusammenarbeit der Vertragsstaaten, das In- und Außerkrafttreten des Abkommens und andere Fragen. S. 406
Das...