Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatztantieme eines alleinigen GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers
Die Vereinbarung einer Vertriebsprovision für den alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, die den An- und Verkauf von Mineralölprodukten betreibt, kann steuerlich anzuerkennen sein, wenn die Arbeitsbereiche des Geschäftsführers als allgemeiner Geschäftsleiter und als Vertriebsmiitarbeiter abgrenzbar sind, die GmbH ihm ein Festgehalt als Vergütung für die allgemeine Leitungstätigkeit sowie als Grundgehalt für die Tätigkeit im Bereich des Vertriebs zahlt, die Provision als Vergütung für die eigentliche Vertriebstätigkeit zugesagt hat, der Geschäftsführer Provisionen nur für die von ihm selbst abgeschlossenen Geschäfte erhält und nicht anders behandelt wird als die übrigen im Bereich des Vertriebs beschäftigten Mitarbeiter.