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Entwurf eines Mittelstandsentlastungsgesetzes
Das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft verabschiedet. Unter anderem sind folgende Maßnahmen geplant: Anhebung der steuerlichen Buchführungspflichtgrenze nach § 141 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO von 350 000 € auf 500 000 €, Erhöhung des für Kleinbetragsrechnungen i. S. des § 33 Satz 1 UStDV geltenden Gesamtbetrags von gegenwärtig 100 € auf zukünftig 150 €, Beschränkung der Verpflichtung zur Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 3 und 4 UStG.
Insbesondere soll § 15a Abs. 3 UStG in Gleichklang mit der Steuerbarkeit von Entnahmen eines Bestandteils nach § 3 Abs. 1b UStG gebracht werden. Zukünftig werden mehrere im Rahmen einer Maßnahme in ein Wirtschaftsgut eingehende Gegenstände zu einem Berichtigungsobjekt zusammengefasst. Hierdurch soll die gesetzliche Regelung einfacher angewandt und überwacht werden können. Außerdem soll die Vorsteuer nur noch bei sol-S. 1575chen Bestandteilen berichtigt werden, die im Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse zu einer noch nicht vollständig verbrauchten Werterhöhung des Wirtschaftsguts geführt haben. Weiter sollen in der Statistik des Produzierenden Gewerbes nur noch Unternehmen mit mindestens 50 statt bisher 20 Beschäftigten erfasst werden. Die Pflicht zur ...