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NWB 19/2006 S. 152

Sozialversicherung | Entgeltumwandlung zugunsten betrieblicher Altersversorgung bei geringfügig entlohnten Beschäftigten

Arbeitsrechtlich zulässige Entgeltumwandlungen zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung schließen die Anwendung des § 115 SGB IV bzw. des § 2 Abs. 2 Nr. 5 ArEV auch dann nicht aus, wenn das monatliche Arbeitsentgelt nach der Entgeltumwandlung die Geringfügigkeitsgrenze von 400 € nicht mehr übersteigt und der Arbeitnehmer damit sozialversicherungsfrei ist. Auch bei geringfügig Beschäftigten und damit versicherungsfreien Arbeitnehmern ist eine arbeitsrechtlich zulässige Entgeltumwandlung möglich mit der Folge, dass sich die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der pauschalen Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung nach § 248b SGB V bzw. § 172 Abs. 3 oder 3a SGB VI entsprechend mindert (Besprechung der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger v. 15./16. 11. 2005, WzS 2006 S. 110).

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