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Hospitality-Leistungen bei der Fußballweltmeisterschaft 2006
Entsprechende Anwendung des VIP-Logen-Erlasses
Das BMF lässt die Anwendung verschiedener Vereinfachungsregelungen aus dem BMF-Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Aufwendungen für VIP-Logen in Sportstätten vom - S 2144 auch für Aufwendungen für Hospitality-Leistungen im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft 2006 zu.
Grundsatz
Das legt zunächst den Grundsatz fest, dass die im getroffenen Aussagen auch auf Aufwendungen anzuwenden sind, die im Zusammenhang mit sog. Hospitality-Leistungen zur Fußballweltmeisterschaft 2006 stehen. Wegen der Unterschiede zu den allgemeinen Aufwendungen für VIP-Logen in Sportstätten gelten jedoch gewisse Besonderheiten bzw. Einschränkungen.
Hospitality-Leistungen
Hospitality-Leistungen umfassen Geschenke und Bewirtung. Werbeleistungen oder ein Entgelt für besondere Raumnutzung sind regelmäßig mit VIP-Karten für die Fußballweltmeisterschaft 2006 nicht verbunden.
Konkret wird man sich unter Hospitality-Leistungen den Eintritt ins Stadion (ggf. verbunden mit Logen- oder bevorzugten Sitzplätzen), bevorzugte Parkmöglichkeiten, geson...