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Wann sind Kombinationsprodukte als einheitliche Finanzinnovationen zu behandeln?
In einem Streitfall hatte der BFH zu entscheiden, inwieweit ein sog. Zwei-Banken-Modell mit Fremdwährungsanlage nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG steuerbar ist. Die Klägerin zeichnete hierbei ein von einer Sparkasse angebotenes Kapitalanlagemodell (sog. Zwei-Banken-Modell). Dabei war eine niedrig verzinste Yen-Anlage mit einem Devisentermingeschäft kombiniert worden. Es flossen der Anlegerin daher u. a. Erträge aufgrund der Zinsgarantie eines Dritten zu.
Der BFH stellte nun fest, dass solche Produkte als einheitliche Finanzinnovation zu behandeln sind, wenn sie – wie im Streitfall – eine wirtschaftliche Einheit bilden. Hier beruhte die Zahlung des Dritten auf einem Rechtsgeschäft, das eine wirtschaftliche Einheit mit dem Rechtsverhältnis zwischen Kapitalgeber und Kapitalnehmer bildete.