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BMF 05.10.2000 IV C 3 - S 2256 - 263/00, BBV 5/2006 S. 136

Entscheidung über die Verrechen­barkeit von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften

Mit hat der BFH entschieden, dass über die Ver­rechenbarkeit von Verlusten aus pri­vaten Veräußerungsgeschäften i. S. des § 23 EStG, die im Entsteh­ungsjahr nicht ausgeglichen werden können, im Jahr der Verrechnung zu entscheiden ist; ein gesondertes Feststellungsverfahren sieht die Vorschrift nicht vor. Damit hat der BFH sich gegen die Auffassung der Finanzverwaltung gestellt (vgl. .

Begründung: Mit der Neufassung des § 23 Abs. 3 EStG durch das StEntlG 1999/2000/2002 habe der Gesetzgeber lediglich die Verlustverrechnung bei sonstigen Leistungen für alle noch nicht bestandskräftigen Fälle erweitern wollen, nachdem das (BVerfGE 99 S. 88) das frühere Verlustausgleichsverbot des § 22 Nr. 3 EStG für verfassungswidrig erklärt hatte.

Dies unterstreiche...

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