Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Entscheidung über die Verrechenbarkeit von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften
Mit hat der BFH entschieden, dass über die Verrechenbarkeit von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. des § 23 EStG, die im Entstehungsjahr nicht ausgeglichen werden können, im Jahr der Verrechnung zu entscheiden ist; ein gesondertes Feststellungsverfahren sieht die Vorschrift nicht vor. Damit hat der BFH sich gegen die Auffassung der Finanzverwaltung gestellt (vgl. .
Begründung: Mit der Neufassung des § 23 Abs. 3 EStG durch das StEntlG 1999/2000/2002 habe der Gesetzgeber lediglich die Verlustverrechnung bei sonstigen Leistungen für alle noch nicht bestandskräftigen Fälle erweitern wollen, nachdem das (BVerfGE 99 S. 88) das frühere Verlustausgleichsverbot des § 22 Nr. 3 EStG für verfassungswidrig erklärt hatte.
Dies unterstreiche...