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„Steuer(s)paradies” Privathaushalt?
Bescheidene Steuervergünstigungen nach der neuen Rechtslage
Durch das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung werden Steuervergünstigungen in das Einkommensteuergesetz aufgenommen, die dazu führen, dass verschiedene Ausgaben im Zusammenhang mit dem Privathaushalt steuerlich berücksichtigt werden können. Welche Gestaltungen im Einzelnen möglich sind und wie sie sich steuerlich auswirken, zeigt das nachfolgende Fallbeispiel.
I. Der Fall
Marianne (M) und Viktor (V) sind seit 18 Jahren miteinander verheiratet. M erzielt Einkünfte nach § 18 EStG. V ist für den örtlichen Turnverein ehrenamtlich tätig und erzielt keine Einkünfte. Aus der Ehe sind die beiden Söhne Max (Geburtsdatum: ) und Moritz (Geburtsdatum: ) hervorgegangen. Ihr zu versteuerndes Einkommen beträgt jährlich etwa 300.000 €, sodass ihre Spitzensteuerbelastung bei 45 % liegt. Sie bewohnen auf einem 5.000 m2 großen Grundstück ein Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von 300 m2.
Für das Jahr 2006 waren – bezogen auf den Privatbereich – folgende Vorgänge steuerlich zu erfassen:
Die Mutter von M (Oma M) war sozialversicherungspflichtig bei den Eheleuten zur Kinderbetreuung angestellt. Oma M kam werktäglich um 13 Uhr ins Haus, richtete für Max das ...