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Sonderausgabenabzug für Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu einer Zusatzversorgung
Zu den nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG zu berücksichtigenden Altersvorsorgeaufwendungen zu den gesetzlichen Rentenversicherungen zählen auch Beitragszahlungen zu einer freiwilligen Versicherung i. S. des § 7 SGB VI und Pflichtbeiträge von Personen, die keiner abhängigen Beschäftigung nachgehen und die damit keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit i. S. des § 19 EStG erzielen. Ferner kann die Lohnsteuerbescheinigung zusätzlich Angaben zum steuerpflichtigen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zu einer Zusatzversorgung enthalten. Zur Erfassung dieser Beiträge nimmt die OFD Koblenz Stellung.