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Kapitalertragsteuerminderung: US-amerikanische S-Corporation
Eine steuerlich in den USA als transparent behandelte S-Corporation ist grds. eine abkommensberechtigte „Person” i. S. von Art. 10 DBA USA, weil sie auch bei abweichender steuerlicher Behandlung eine juristische Person bleibt. – Dies ergibt sich z. B. daraus, dass sich durch die Option zur steuerrechtlichen Transparenz keine Änderung in der haftungsrechtlichen Situation ergibt. Lediglich die Besteuerung wählt einen anderen Ansatzpunkt. – Wegen der Transparenz der S-Corporation kann aber deren Abkommensberechtigung versagt sein, wenn sie ihren Sitz zwar in den USA hat, aber sie steuerlich dort gar nicht als eigenständiges Steuersubjekt existent ist.