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Umsatzschlüssel als sachgerechte Schätzungsmethode zur Vorsteueraufteilung
Bei gemischt genutzten Gebäuden darf der Anteil der nicht abziehbaren Vorsteuer auch nach dem Verhältnis der mit den Gebäudeteilen erzielten Umsätze ermittelt werden. Dies entspricht einer sachgerechten Schätzung, denn nach § 15 Abs. 4 Satz 1 UStG sind diejenigen Vorsteuern nicht abziehbar, die wirtschaftlich steuerfreien Umsätzen zuzurechnen sind. Eine andere Zuordnung war im Urteilsfall nicht möglich, da die Leistungen zur Sanierung des Gebäudes einheitlich nach dem Baufortschritt abgerechnet wurden und nicht eindeutig den Gebäudeteilen zugeordnet werden konnten (BFH-Az.: V B 190/05).