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Steuerberatung: Beginn der Verjährungsfrist bei einem Beratungsfehler
Neue Rechtslage für Schadensersatzansprüche, die nach dem 14. 12. 2004 entstanden sind
Die Verjährungsfrist für einen Beratungsfehler des Steuerberaters beginnt mit dem Zugang des Steuerbescheids. Dies hat der BGH in einem aktuellen Urteil bestätigt. Grundlage dieser Entscheidung war ein Schadensersatzanspruch, der vor dem entstanden ist. Ist dieser jedoch danach entstanden, gilt die neue Rechtslage, wonach der Verjährungsbeginn deutlich später liegen kann: Als Steuerberater können Sie neuerdings bis zu zehn Jahre ab Zustellung des Steuerbescheids haftbar gemacht werden.S. 163
I. Das Urteil des BGH
Die Verjährungsfrist für einen Schadensersatzanspruch gegen einen Steuerberater beginnt auch dann frühestens mit dem Zugang des dem Mandanten nachteiligen Steuerbescheids, wenn der Steuerberater in einer Steuersache eine Ausschlussfrist versäumt hat. Grund hierfür ist im Wesentlichen, dass es oftmals unsicher ist, ob die Finanzbehörde einen steuerlich bedeutsamen Sachverhalt aufdeckt. Deshalb verschlechtert sich die Vermögenslage des Mandanten infolge einer steuerlichen Fehlberatung erst, wenn die Finanzbehörde mit dem Erlass ihres Steuerbescheids ihren Entscheidungsprozess zuungunsten des Steuerpflichtigen abschließt und auf diese Weise den öffentlich-rechtlichen Steueranspruch...