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Verlustverrechenbarkeit bei Spekulationsgeschäften
Über die Verrechenbarkeit von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. des § 23 EStG, die im Entstehungsjahr nicht ausgeglichen werden können, ist im Jahr der Verrechnung zu entscheiden; ein gesondertes Feststellungsverfahren sieht die Vorschrift nicht vor. Anmerkung: Damit hat der BFH gegen , BStBl 2000 I S. 1383, Tz. 42, entschieden. – Im nächsten Heft berichten wir ausführlich über diese Entscheidung.