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„Unangemessenheit” des Erwerbs eines weiteren Oberklassefahrzeugs bei kleinem Unternehmen mit niedrigen Gewinnen
Soweit Aufwendungen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG unangemessen sind, wird hierdurch auch der Abzug von AfA (gemäß § 7 EStG) sowie von Sonderabschreibungen nach § 7g EStG eingeschränkt. Die Frage der Unangemessenheit eines Aufwands ist nicht genau umgrenzt. Die Entscheidung darüber, ob Anschaffungskosten unangemessen im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG sind, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu treffen. Es ist unter Berücksichtigung von Umsatz und Gewinn sowie der Auswirkung der Anschaffung auf den Geschäftserfolg darauf abzustellen, ob ein ordentlicher und gewissenhafter Unternehmer angesichts der erwarteten Vorteile und Kosten die Aufwendungen ebenfalls auf sich genommen hätte. Es ist nicht zu beanstanden, wenn der Betriebsprüfer bei einem kleineren Bauelementehandel (Umsatz von ca. 1 bis 3 Mio. DM Umsatz, Gewinne von 27 000 DM bis rd. 150 000 D...