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Straßenverkehrsrecht | Fahrverbot für Mitglied einer Anwaltssozietät
Das AG Lüdinghausen stellt mit seinem Urteil v. - 10 OWi 400 Js 144/05 - 190/05 (DAR 2006 S. 165) fest, dass die gegen einen Sozius einer größeren Anwaltssozietät infolge Geschwindigkeitsüberschreitung verhängte einmonatige Fahrverbotsanordnung keine unzumutbare berufliche Härte darstellt, wenn ihm die weitere Wahrnehmung der täglichen Auswärtstermine entweder durch die Einstellung eines externen Fahrers ermöglicht werde (was ihm angesichts eines monatlichen Nettoeinkommens von 4 000 bis 5 000 € zumutbar wäre) oder er die Kanzlei so umorganisiert, dass einer seiner Mitarbeiter für diese Fahrtätigkeiten freigestellt werden kann.