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Arbeitsförderung | Mutterschutzzeiten als Anwartschaftszeiten in der Arbeitslosenversicherung
Nach dem vom 1. 1. 1998 bis 31. 12. 2002 geltenden Recht wurden Zeiten, in denen Frauen wegen der mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote (sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung) ihre versicherungspflichtige Beschäftigung unterbrachen, bei der Berechnung der Anwartschaftszeit in der Arbeitslosenversicherung nicht berücksichtigt. Diese Regelung verstieß gegen Art. 6 Abs. 4 GG (). Dem Gesetzgeber wurde aufgegeben, bis zum 31. 3. 2007 für den betroffenen Zeitraum eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen. Noch nicht rechts- oder bestandskräftig abgeschlossene Gerichts- und Verwaltungsverfahren bleiben ausgesetzt oder sind auszusetzen. Bereits bestandskräftig gewordene Verwaltungsentscheidungen bleiben von der vorliegenden Entscheidung unberüh...