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Lohnsteuer | Geschäftsführer als Steuerhaftungsschuldner bei Insolvenz
Die Nichtabführung der Lohnsteuer im Dreimonatszeitraum vor Insolvenzantrag begründet mangels Kausalität der Pflichtverletzung keine Haftung des gesetzlichen Vertreters einer Kapitalgesellschaft, wenn der Insolvenzverwalter die Befriedigung der Finanzbehörde wegen deren Kenntnis von der eingetretenen Zahlungsunfähigkeit hätte anfechten und die geleisteten Zahlungen hätte zurückfordern können. Ein Bargeschäft i. S. von § 142 InsO, das nur unter den besonderen Voraussetzungen des § 133 Abs. 1 InsO, nämlich bei vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung angefochten werden kann, ist in der Abführung der Lohnsteuer nicht zu sehen ( (L) NWB WAAAB-80733).