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Rechtsprechung zum Arbeitsrecht im 2. Halbjahr 2005
Unter den im 2. Halbjahr 2005 veröffentlichten Entscheidungen sind einige höchstrichterliche Urteile von besonderer Bedeutung für die Praxis. So hatte der 7. Senat über einen Fall zu entscheiden, der in der betrieblichen Praxis häufig vorkommt; im Bewerbungsgespräch wird zunächst mündlich ein befristetes Arbeitsverhältnis vereinbart. 10 Tage nach Aufnahme der Arbeit wird dann der schriftliche Arbeitsvertrag abgeschlossen. Als dieser nicht verlängert werden sollte, klagte der Arbeitnehmer – mit Erfolg. Die nachträgliche Unterschrift unter dem befristeten Vertrag sei nicht geeignet, auf die ursprünglich nur mündlich getroffene Vereinbarung zurückzuwirken (Urteil v. - 7 AZR 289/04). Diese Entscheidung wird vielfach kritisiert, die Praxis muss sich jedoch darauf einstellen. Das heißt, dass eine Vereinbarung über eine befristete Beschäftigung nach Möglichkeit unverzüglich schriftlich zu fassen ist, jedenfalls aber vor der Arbeitsaufnahme. Dies setzt eine entsprechende organisatorische Vorarbeit voraus. Das „vergessene Formular” kann also sehr teuer werden.
I. Allgemeines Arbeitsvertragsrecht
1. Zahlt der Arbeitgeber ein Weihnachtsgeld als freiwillige Leistung, rechtfertigt es dessen Zwec...