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Der Principle Override nach IFRS – vom Mythos einer fairen Rechnungslegung (Teil B)
I. Vorbemerkungen
Im ersten Teil dieses Beitrags wurde der Grundsatz der „fair presentation” dargestellt und dessen Stellung innerhalb der IFRS erläutert. Hierbei wurde insbesondere auf die enge Bindung des Grundsatzes an die Einhaltung der in den Standards und Interpretationen enthaltenen Bestimmung eingegangen. Im nun folgenden Teil B des Beitrags werden die Möglichkeiten und Grenzen dargestellt, in denen der Bilanzierende in begründeten Ausnahmefällen von diesen Bestimmung abzuweichen muss.
II. Principle Override
1. Geteilter Ansatz
Das IASB hat sich im „improvements project” für den Fall der Widerlegung der Annahme des IAS 1.13 Satz 3 wohl politisch motiviert für einen geteilten Ansatz entschieden. Nach der Neuregelung gilt bezüglich des Abweichens von der konkreten Anforderung eines Standards oder einer Interpretation („principle override”) mit entsprechenden Angabepflichten:
nach IAS 1.17: Das Abweichen ist erforderlich, wenn dies durch das gesetzliche Rahmenwerk erlaubt oder zumindest nicht explizit verboten ist;
nach IAS 1.21: Das Abweichen ist nicht mehr statthaft; stattdessen ist entsprechend zu berichten.
2. Geltende gesetzliche Rahmenbedingungen
Das IASB konkretisiert den Begriff der „geltenden gesetzlichen ...