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IWB Nr. 7 vom Seite 291

Überarbeiteter Vorschlag der EU-Kommission zur Dienstleistungsrichtlinie

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat am in seiner Stellungnahme begrüßt, dass die EU-Kommission jetzt in zentralen Punkten das Votum des Europäischen Parlaments vom Februar übernommen hat.

Die EU-Kommission übernimmt den EP-Kompromiss zur Dienstleistungsfreiheit, den auch die Bundesregierung unterstützt. Weiterhin sieht sie, wie das Europäische Parlament, Ausnahmen S. 292 für sensible Bereiche vor, u. a. für das Arbeits- und Sozialrecht, Leiharbeit und Gesundheitsdienstleistungen. Dies entspricht, ebenso wie die Streichung der Regelungen zu den Kontrollen bei der Arbeitnehmerentsendung, zentralen deutschen Anliegen.

Der nun von der EU-Kommission vorgelegte überarbeitete Vorschlag zur Dienstleistungsrichtlinie stellt eine weitere wichtige Etappe auf dem Weg zum erfolgreichen Abschluss der Richtlinie dar.

Weiterführende Informationen sind unter www.dienstleistungsrichtlinie.de erhältlich.

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