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Bilanzsteuerrecht; | formeller Bilanzenzusammenhang (§ 4 EStG)
Nach den Grundsätzen des formellen Bilanzenzusammenhangs hat der Bilanzansatz zum Beginn eines Wj dem zum Ende des vorangegangenen Wj zu entsprechen. Ein von dem in der Bilanz des vorangegangenen Wj abweichender Ansatz kann daher grds. erst in der (Schluß-)Bilanz erfolgen und wirkt sich damit nach § 4 Abs. 1 EStG auf das Ergebnis aus, soweit ihm nicht Einlagen oder Entnahmen zugrunde liegen. Hat allerdings ein früherer Bilanzierungsfehler zu einer niedrigeren Bemessungsgrundlage für die AfA geführt, ist im Berichtigungsjahr auch eine nachträgliche entsprechende Korrektur des Ergebnisses (mittels Einstellung des - um die tatsächlich vorgenommene AfA verminderten - zutreffenden Ausgangswerts in die Anfangsbilanz) vorzunehmen. Eine gewinneutrale Rückwärtsberichtigung bis zur Fehlerquelle ist hingegen möglic...