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VIP-Logen in Sportstätten – BMF beantwortet Zweifelsfragen im Hinblick auf die Fußballweltmeisterschaft 2006
Mit Schreiben v. - S 2144 (BStBl 2005 I S. 845) hatte das BMF zur ertragsteuerlichen Behandlung von Aufwendungen für VIP-Logen in Sportstätten Stellung genommen. Danach sind eine pauschale Aufteilung und Zuordnung der Aufwendungen sowie die pauschale Übernahme der Besteuerung der Zuwendungsempfänger (Geschäftsfreunde, Arbeitnehmer) durch das zuwendende Unternehmen zugelassen.
In der Praxis sind im Hinblick auf die besonderen Vertragsgestaltungen im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft 2006 allerdings Zweifel aufgekommen, ob die Anwendung der Vereinfachungsregeln auch auf den Erwerb von VIP-Karten möglich ist, da nach den Vertragsbestimmungen der FIFA (sog. Hospitality-Programm) jegliche Art von öffentlicher Werbung durch Unternehmen, die nicht offizielle Sponsoren sind, ausdrücklich untersagt wird, das BMF-Schreiben aber von einer „Gegenleistung mit Werbecharakter” spricht.
Das BMF hat nunmehr mit Schreiben v. - IV B 2 - S 2144 - 26/06 und mit einem Schreiben an die Wirtschaftsverbände v. - IV B 2 - S 2144 - 15/06 folgende Klarstellungen vorgenommen:
1. VIP-Karten für die Fußballweltmeisterschaft
Im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft 2006 werden sog. Hospitality-Leistungen angeboten, die den...